Viele eingestellte Verfahren drohen - Strafverschärfung für „Cybergrooming“ – wirklich durchdacht?
Auch versuchtes Cybergrooming ist künftig strafbar. Wer als potenzieller Missbrauchstäter ein vermeintliches Kind im Internet kontaktiert, muss mit Ermittlungen rechnen. In der Praxis wirft die Änderung des Strafgesetzbuches jedoch viele Fragen auf. Ein Gastbeitrag von Sascha Hesse.
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