Urteil in München - Klarnamenpflicht: Facebook darf Pseudonyme verbieten
Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen als Namen verbieten. Was vielen Nutzer gefällt, kann das Netzwerk künftig verbieten und Konten sperren. Eine Klarnamenpflicht sei rechtens, wie das Oberlandesgericht München entschied.
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