Ebay-Mitglieder haften nicht, wenn jemand anderes unter ihrem Namen Angebote ins Internet stellt. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.
Internetnutzer, die sich auf eine individualisierte Verschlüsselung ihres Routers durch den Hersteller verlassen, haften nicht, wenn ihr WLAN trotzdem gehackt wird.
Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs: Eltern müssen für den illegalen Internet-Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften. Voraussetzung ist aber, dass sie das Kind…
Ebay und andere Online-Marktplätze sollen nach dem Willen der obersten EU-Richter künftig mehr Verantwortung für Verstöße gegen das Markenrecht auf ihren Seiten tragen.
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