Der Bundesgerichtshof (BGH) macht es geschädigten Firmen leichter, illegale Uploads von Filmen, Musik oder Spielen in Internet-Tauschbörsen aufzuklären.
Schlechte Nachricht für private Ebay-Verkäufer: Auch wenn sie für ihre Ware keine Gewähr übernehmen, müssen sie die versprochene Qualität liefern - und womöglich zahlen. Ein Hintertürchen bleibt…
Ebay-Mitglieder haften nicht, wenn jemand anderes unter ihrem Namen Angebote ins Internet stellt. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil.
Die Betreiber eines Internetportals haften für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer: Wer fremde Inhalte veröffentlicht, kann zu Schadensersatz verurteilt werden, so der Bundesgerichtshof.
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