- Oberverwaltungsgericht entscheidet: Tempolimits für Fahrräder sind rechtens
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass in den sogenannten Begegnungszonen Tempolimits für Fahrradfahrer rechtens sind. Das Aufeinandertreffen von Radlern, Fußgängern und Autos rechtfertige eine qualifizierte Gefahr.
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