Keine Datenschutzbedenken - Deutsches Gericht: Eltern erben das Facebook-Konto des Kindes
Nach dem Tod ihres Kindes haben Eltern Anspruch auf den Zugang zu seinem Facebook-Konto, urteilt das Berliner Landgericht. Das heißt für Facebook-Nutzer: Wenn man stirbt, können die Eltern oder andere nächste Verwandte alle alten Chats und Einträge lesen. Gegen das Persönlichkeitsrecht oder den Datenschutz verstoße das nicht, so die Richter.
Powered by Suchmaschinenoptimierung