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Keine Datenschutzbedenken - Deutsches Gericht: Eltern erben das Facebook-Konto des Kindes

Nach dem Tod ihres Kindes haben Eltern Anspruch auf den Zugang zu seinem Facebook-Konto, urteilt das Berliner Landgericht. Das heißt für Facebook-Nutzer: Wenn man stirbt, können die Eltern oder andere nächste Verwandte alle alten Chats und Einträge lesen. Gegen das Persönlichkeitsrecht oder den Datenschutz verstoße das nicht, so die Richter.









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