Gericht urteilt - Volksverhetzung ist in geschlossenen Facebook-Gruppen strafbar
Das Amtsgericht Freising verurteilte einen 54-Jährigen nach einem Kommentar in einer geschlossenen Facebook-Gruppe zu 90 Tagessätzen. Das Gericht sah den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. In seinem Beitrag forderte der Mann unter anderem die Wiedereinführung der Prügelstrafe.
Powered by Kreditvergleich